1. Gegenstand und Ziel des Studiums
Gegenstand des Fernstudiums ist die Wissensaneignung über das ausgewählte Fachgebiet. Ziel des Studiums ist es, dem Teilnehmer die Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, durch die er dieses Wissen in der Praxis anwenden kann.
2. Voraussetzung
Für die Aufnahme eines Fernstudiums bei der Veden-Akademie sind keine Voraussetzungen nachzuzuweisen.
3. Studienbeginn
Der Lehrgang beginnt mit dem Tag, an dem der Student das erste Studienmaterial erhält.
4. Studienmaterial
Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhält der Student von der Akademie sein erstes Studienmaterial für das komplette von ihm belegte Fernstudium. Das gesamte Studienmaterial geht in das Eigentum des Studenten über.
5. Korrektur und Aufgabenlösung
Zu jedem Lernabschnitt sind Aufgaben zu bearbeiten. Die Lösungen sind für jede Lektion an die Akademie einzusenden. Der Studienbetreuer korrigiert und bewertet die Aufgabenlösungen des Studenten und erläutert ihm, falls notwendig, seine Berichtigungen. Der Studienbetreuer steht dem Studenten während des gesamten Fernstudiengangs zur Verfügung und ist bereit, ihm jede Fachfrage zu beantworten.
6. Abschluss
Jeder gesondert gekennzeichnete Studienabschnitt wird von dem Veden-Akademie e.V. (eingetragener wissenschaftlicher Verein) mit einem eigenen Zertifikat honoriert. In der Studienbeschreibung werden die Bezeichnungen der jeweiligen Abschlüsse detailliert dargelegt.
Wurden die Aufgabenlösungen und die Projektarbeit mit mindestens der Note „ausreichend“ bewertet, erhält der Student die Berechtigung, an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Nach erfolgreichem Bestehen dieser Prüfung mit mindestens der Note „ausreichend“ erhält der Student das entsprechende Zertifikat von dem Veden-Akademie e.V. verliehen.
Die Abschlussprüfung kann mündlich an der Akademie oder schriftlich von zu Hause aus erfolgen.
7. Studiendauer
Grundsätzlich kann der Student sein Studium zeitlich individuell gestalten. Die durchschnittliche Studiendauer beträgt 1 Monat pro ausgewiesene Lektion. Die Gesamtzahl der ausgewiesenen Lektionen entspricht der Laufzeit des Vertrages (Mindestlaufzeit 6 Monate). Nach Ablauf der Regelstudiendauer für einen Vertragsabschnitt besteht für weitere 3 Monate die Möglichkeit einer kostenlosen Betreuung. Der Vertrag wird automatisch bei Inanspruchnahme der 3 Monate um diese Zeit kostenlos verlängert. Nimmt der Student darüber hinaus weitere Betreuung in Anspruch, so fällt pro Monat eine zusätzliche Betreuungsgebühr von 60 ¼ an.
8. Studiengebühren
Gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz werden die Studiengebühren während der Vertragslaufzeit nicht steigen.
Die Studiengebühren umfassen das gesamte Lehrmaterial, die Betreuung während des Studiums durch qualifizierte Betreuer, die Korrektur der Hausaufgaben und der Projektarbeiten und die Gebühr für die Abschlussprüfung. Jede Wiederholungsprüfung wird zusätzlich mit 25 ¼ berechnet. Die Studiengebühren sind in den angegebenen Raten zum 15. eines jeden Monats zu entrichten.
9. Kündigung des Studienvertrags
Der Teilnehmer kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluß mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
10. Widerrufsrecht
In den ersten 2 Wochen nach Erhalt des ersten Studienmaterials kann der Student das Studium prüfen. Innerhalb dieser Zeit kann er die Anmeldung gegenüber der Akademie schriftlich widerrufen. In diesem Fall schickt der Student das erhaltene Studienmaterial an die Akademie zurück. Etwa vorzeitig gezahlte Studiengebühren erhält er in voller Höhe zurück.
11. Sozialgarantie
Treten nach Aufnahme des Studiums unvorhersehbare Gründe auf (langdauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit), so kann der Student Stundung für die nächst fälligen Gebühren beantragen. Seinen Antrag muss er rechtzeitig vor dem entsprechenden Fälligkeitstag stellen.
Seinem Antrag wird immer entsprochen, wenn er seine bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen ordnungsgemäß geleistet hat. Gewährt ihm die Akademie Stundungen seiner Zahlungen, so ist er dennoch berechtigt, sein Studium ungehindert fortzusetzen. Er erhält darum auch weiteres Studienmaterial entsprechend den Vereinbarungen.
12. Vertragliche Sicherheit
Für den Studenten und die Akademie gelten die in dieser Anmeldung festgelegten Regeln. Zusammen mit der Anmeldebestätigung und einer Kopie der Vertragsurkunde erhält der Student eine genaue Beschreibung des von ihm belegten Studiums.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Wohnort des Studenten.
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